Die Betreuung von Abschlussarbeiten erfolgt in der Regel nur von habilitierten Lehrenden (Univ. Prof., Ao.Univ. Prof.) in dem Kernfach bzw. den Kernfächern, für die diese ihre Lehrbefugnis erworben haben. In Einzelfällen können auch externe habilitierte Lehrende (Univ. Doz.) sowie interne nicht habilitierte Lehrende (Ass. Prof., Univ. Ass., V.Ass.) Diplomarbeiten betreuen, wenn diese durch ihre bisherigen wissenschaftlichen Arbeiten für das konkrete Thema befähigt sind und keine anderen Habilitierten dafür fachlich in Frage kommen. Bei nicht habilitierten Lehrenden ist vom/von der Studierenden ein schriftlicher Antrag einschließlich einer ausführlichen Begründung an den Dekan der Kultur- und Gesellschaftswissenschaftlichen Fakultät, Univ.-Prof. Dr. Martin Knoll (Erzabt-Klotz-Straße 1, 5020 Salzburg) zu stellen.
Bei den mündlichen Abschlussprüfungen ist der Prüfer/die Prüferin im Erstfach in der Regel mit dem/der Betreuer*in der Abschlussarbeit identisch. Der Zweitprüfer/die Zweitprüferin muss in jedem Fall habilitiert sein.
Bachelorarbeiten müssen hingegen im Rahmen von Seminaren aus den Kernfächern verfasst werden. Der Leiter/die Leiterin des Seminars (auch Nichthabilitierte mit Doktorat möglich) fungiert dabei automatisch als Betreuer bzw. Betreuerin.